Der Stundenansatz liegt bei Fr. 130.00
Für die Beratung zu diesen Themen rechne ich mit mindestens 5 Stunden Aufwand, sofern die Eltern kooperativ sind.
Je nach Komplexität, bzw. rascher Einigkeit erhöht, bzw. reduziert sich die Pauschale.
Die Pauschale ist lohnabhängig.
Minimum: Fr. 300.00
Die Kosten der behördlichen Genehmigung sind nicht in der Pauschalen enthalten, sondern wird von dieser separat in Rechnung gestellt.
Denken Sie daran, dass die behördliche Genehmigung für deren Rechtsgültigkeit notwendig ist.
Systemische Familienarbeit begleitete Übergaben oder begleitetes Besuchsrecht:
Seit Einführung des KFSGesetzes im Kanton Bern habe ich einen Gesamtleistungsvertrag mit dem Kanton Bern. Die Entschädigung richtet sich am Gesetz aus und ist durch das Kantonale Jugendamt vorleistungspflichtig. Melden Sie sich beim zuständigen Sozialdienst.
Beachten Sie die Rubrik Besuchsbegleitung.
Einzelpersonen: Fr. 130.00/Stunde
Gruppen: abhängig von der Grösse: Fr. 100.00/Stunde plus Anteil an Raummiete